Diese Schulordnung gilt für alle Angehörigen der Schulgemeinschaft des Gymnasiums Kleine Burg, die an den Standorten Kleine Burg und Leopoldstraße unterrichtet werden, sowie für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen, sofern sie an diesen Standorten unterrichtet werden. Bei Verstößen gegen die Schulordnung ist mit Erziehungs- und ggf. Ordnungsmaßnahmen zu rechnen.
1. Alle sind für das Zusammenleben, Ordnung und Sauberkeit aktiv mit verantwortlich.
2. Jeder / Jede hat sich in der Schule so zu verhalten, dass eine Selbstgefährdung und Gefährdung oder Belästigung anderer ausgeschlossen ist. Für verursachte Schäden auf dem Schulgelände, an Einrichtungen sowie am Mobiliar haftet der / die Betreffende bzw. seine / ihre Erziehungsberechtigten.
3. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht erlaubt.
4. Das Befahren des Hofes mit Zweirädern ist auf dem Schulhof des Standortes Kleine Burg aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Das Abstellen von Fahrrädern und Kleinkrafträdern auf dem Schulgrundstück ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Eine Parkerlaubnis für Autos von Schülerinnen / Schülern besteht auf dem Schulgrundstück des Standortes Kleine Burg nicht. Für die Lehrkräfte gilt eine Parkordnung.
5. Inline-Skates, Skateboards, Leichtmetallroller u. ä. dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
6. Während des gesamten Unterrichtstages werden Mobiltelefone im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und im Schulsportstättenbereich grundsätzlich nicht benutzt. Alle Schülerinnen und Schüler schalten ihr Mobiltelefon vor Betreten des Schulgeländes bzw. der Sportstätten aus und verwahren es sicher und nicht sichtbar. Weder in den Pausen noch in Freistunden wird das Mobiltelefon in die Hand genommen. Diese Regelung gilt für alle Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie, die über ein Display verfügen.
Sollte aus zwingenden Gründen ein Telefonat notwendig sein, so wendet sich die Schülerin / der Schüler an eine Lehrkraft oder geht in das Schulsekretariat.
Im Schulgebäude Kleine Burg steht außerdem im Eingangsbereich des Hauptgebäudes ein Münzfernsprecher zur Verfügung.
7. Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass jede Störung des Unterrichts vermieden wird. Die Benutzung des Silentiums ist durch eine besondere Ordnung geregelt.
8. In den 5-Minuten-Pausen sollen die Schüler/innen, wenn kein Raumwechsel notwendig ist, den Unterrichtsraum nach Möglichkeit nicht verlassen. Der Aufenthalt in den Fach- und Funktionsräumen ist aus Sicherheitsgründen nur mit Erlaubnis oder in Gegenwart eines Fachlehrers / einer Fachlehrerin gestattet.
9. Nach Schluss der 2. und 4. Unterrichtsstunde begeben sich die Schüler/innen der 5. bis 9. Klassen auf den Hof. Die Schüler/innen der Jahrgänge 10 – 13 (künftig 10 – 12) können sich in den Klassenräumen aufhalten. Bei extremen Witterungsbedingungen dürfen auch die Schüler/innen der 5. bis 9. Klassen im Schulgebäude bleiben.
In der 2. großen Pause verbleiben diejenigen Schülerinnen und Schüler, die zum Ordnungsdienst eingeteilt sind, im Klassenraum und nehmen ihre Ordnungs- und Säuberungsaufgaben wahr.
10. Die Schüler/innen haben den Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten.
11. Schüler/innen der Klassen 5 bis 9 dürfen das Schulgelände während ihrer Unterrichtszeit (auch in evtl. Freistunden) nicht verlassen. Ausnahme: Pause zwischen der 6. und 7. Stunde zwecks Nahrungsaufnahme. Verlassen Schüler/innen der Jahrgänge 10 – 13 (künftig 10 – 12) das Schulgrundstück während der Unterrichtszeit, so geschieht dies auf eigene Verantwortung. Die Zufahrt zum Schulgelände ist jederzeit freizuhalten.
12. Wertgegenstände und größere Geldbeträge dürfen nicht in die Schule und in die Sporthalle mitgebracht werden. Es wird dafür keine Haftung übernommen.
13. Ist ein Schüler / eine Schülerin aus nicht vorhersehbaren Gründen am Schulbesuch gehindert, so müssen die Eltern oder der volljährige Schüler / die volljährige Schülerin am ersten Tag des Fehlens in der Zeit von 7.30 – 9.00 Uhr das jeweilige Schulsekretariat benachrichtigen. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist unverzüglich und ohne Aufforderung eine schriftliche Begründung für das Fehlen vorzulegen.
14. Unterrichtsbefreiungen, auch für einzelne Stunden, müssen rechtzeitig im Voraus von den Eltern oder dem volljährigen Schüler / der volljährigen Schülerin beim Klassenlehrer / der Klassenlehrerin oder dem Tutor / der Tutorin schriftlich beantragt werden.
15. Ein Wohnungswechsel (auch 2. Wohnsitz) sowie die Änderung der Rufnummer sind dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin bzw. dem Tutor / der Tutorin und im Schulsekretariat sofort mitzuteilen.
16. Alle Angehörigen der Schulgemeinschaft müssen ihre Arbeitsplätze einschließlich der Fächer unter den Tischen sauber hinterlassen. Diese Verpflichtungen gelten auch für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen, sofern sie am Gymnasium Kleine Burg unterrichtet werden.
17. Zu den Aufgaben des Klassendienstes gehören: Ausfegen des Klassenraumes sowie der Fächer unter den Bänken bei Verunreinigungen und Müllansammlungen, Säubern der Tafel, Kreide holen, Klassenraum lüften, bei Wechsel in einen anderen Raum und nach Unterrichtsschluss: Licht ausschalten, Fenster und Türen schließen.