Wie erhalte ich die Fachhochschulreife (FHR)?
(Stand: Jan. 2021)
Gesetzliche Grundlage: AVO-GOBAK vom 12.08.2016
Schritt A: Schulische Bescheinigung bei Abgang nach 12.2 oder 13.1 oder 13.2
Bedingungen:
- PF1-Fach und PF2-Fach mit mind. 20 Punkten (die verdoppelt werden)
- PF1-Fach und PF2-Fach höchstens 2 Unterkurse
- Elf weitere Kurse mit mind. 55 Punkten
- Insgesamt 6 Kurse aus 4stg-Fächern
- Bei 4. ist P3-Fach dabei
- Die Fächer De, 1x FS, Ma, 1x NW, Ge müssen gewertet werden (für Ge auch ein anderes Fach aus Aufgabenfeld B, dann aber nicht 2stg.)
- alle Kurse aus zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren.
- Höchstens 4 Unterkurse (einschl. Bedingung 2.)
Anzahl der erlaubten Unterkurse | |
PF1+PF2 | weitere Kurse |
0 | max. 4 |
1 | max. 3 |
2 | max. 2 |
Aus allen eingebrachten Punkten ergibt sich eine Durchschnittsnote.
Wenn alle Bedingungen 1. bis 8. erfüllt sind, stellt die Schule die sog. Fachhochschulreife-Bescheinigung aus (zusammen mit dem Abgangszeugnis).
Schritt B: Berufliche Ausbildung
- Entweder: Zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- Oder: Ein mind. einjähriges berufsbezogenes Praktikum
- Oder: Ein mind. einjähriges soziales bzw. ökologisches Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst oder Wehr- bzw. Zivildienst
Nachgewiesen durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers
Schritt C: Das Zeugnis der FHR
Wenn Schritt A und B erfolgreich abgeschlossen sind, kommt der Ex-Schüler zurück zur Schule und legt beide Bescheinigungen vor.
Dann wird das sog. Fachhochschulreife-Zeugnis von der Schule ausgestellt.
Mit diesem kann man sich an einer Fachhochschule zum Studium bewerben.
gez. Wk/Li