Fachhochschulreife

Wie erhalte ich die Fachhochschulreife (FHR)?
(Stand: Jan. 2021)
Gesetzliche Grundlage: AVO-GOBAK vom 12.08.2016

Schritt A: Schulische Bescheinigung bei Abgang nach 12.2 oder 13.1 oder 13.2

          Bedingungen:

  1. PF1-Fach und PF2-Fach mit mind. 20 Punkten (die verdoppelt werden)
  2. PF1-Fach und PF2-Fach höchstens 2 Unterkurse
  3. Elf weitere Kurse mit mind. 55 Punkten
  4. Insgesamt 6 Kurse aus 4stg-Fächern
  5. Bei 4. ist P3-Fach dabei
  6. Die Fächer De, 1x FS, Ma, 1x NW, Ge müssen gewertet werden (für Ge auch ein anderes Fach aus Aufgabenfeld B, dann aber nicht 2stg.)
  7. alle Kurse aus zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren.
  8. Höchstens 4 Unterkurse (einschl. Bedingung 2.)
Anzahl der erlaubten Unterkurse
PF1+PF2 weitere Kurse
0 max. 4
1 max. 3
2 max. 2

Aus allen eingebrachten Punkten ergibt sich eine Durchschnittsnote.

Wenn alle Bedingungen 1. bis 8. erfüllt sind, stellt die Schule die sog. Fachhochschulreife-Bescheinigung aus (zusammen mit dem Abgangszeugnis).

Schritt B: Berufliche Ausbildung

  1. Entweder: Zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  2. Oder: Ein mind. einjähriges berufsbezogenes Praktikum
  3. Oder: Ein mind. einjähriges soziales bzw. ökologisches Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst oder Wehr- bzw. Zivildienst

    Nachgewiesen durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers

Schritt C: Das Zeugnis der FHR

Wenn Schritt A und B erfolgreich abgeschlossen sind, kommt der Ex-Schüler zurück zur Schule und legt beide Bescheinigungen vor.

Dann wird das sog. Fachhochschulreife-Zeugnis von der Schule ausgestellt.
Mit diesem kann man sich an einer Fachhochschule zum Studium bewerben.

gez. Wk/Li

Bedingungen Erwerb schulischer Teil der FHR 2021