| |
Die Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife wird in der gymnasialen Oberstufe erworben mit den Leistungen aus zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren in der Qualifikationsphase und dem Nachweis
- eines mindestens einjährigen berufsbezogenem Praktikums, das den Vorschriften über die praktische Ausbildung in der Klasse 11 der Fachoberschule entspricht, oder
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
Bei dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife durch die Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase sind folgende Leistungen zu erbringen:
- in den vier Ergebnissen aus dem ersten und zweiten Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung, darunter in dreien dieser Semesternoten jeweils mindestens je 10 Punkte (also je 5 Punkte in einfacher Wertung).
- in weiteren elf Semesternoten, darunter mindestens sechs Ergebnisse vierstündiger und höchstens fünf zweistündiger Fächer, insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung und davon in neun dieser Semesternoten mindestens jeweils 5 Punkte.
- Unter den insgesamt 15 Semesternoten müssen je zwei in Deutsch, in einer Fremdsprache, in Geschichte oder einem anderen gesellschaftswissenschaftlichen Fach, in Mathematik und in einer Naturwissenschaft sein.
|