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Fachhochschulreife

  Die Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife wird in der gymnasialen Oberstufe erworben mit den Leistungen aus zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren in der Qualifikationsphase und dem Nachweis

  • eines mindestens einjährigen berufsbezogenem Praktikums, das den Vorschriften über die praktische Ausbildung in der Klasse 11 der Fachoberschule entspricht, oder
  • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.

 
Bei dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife durch die Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase sind folgende Leistungen zu erbringen:

  • in den vier Ergebnissen aus dem ersten und zweiten Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung, darunter in dreien dieser Semesternoten jeweils mindestens je 10 Punkte (also je 5 Punkte in einfacher Wertung).
  • in weiteren elf Semesternoten, darunter mindestens sechs Ergebnisse vierstündiger und höchstens fünf zweistündiger Fächer, insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung und davon in neun dieser Semesternoten mindestens jeweils 5 Punkte.
  • Unter den insgesamt 15 Semesternoten müssen je zwei in Deutsch, in einer Fremdsprache, in Geschichte oder einem anderen gesellschaftswissenschaftlichen Fach, in Mathematik und in einer Naturwissenschaft sein.