Gewaltprävention zielt auf die Entwicklung von Lebenskompetenzen der Schüler/innen, wie Empathie und Zivilcourage, und eine Verbesserung des Schulklimas auf psychosozialer Ebene. Eine gewaltarme Schule erzielt bei gleichem Einsatz aller Beteiligten bessere Leistungen als eine Schule mit höherem Gewaltniveau. Gewaltprävention erfolgt durch die Förderung konstruktiven Verhaltens und die Sanktionierung von problematischen Verhaltensweisen in Bezug auf Punkt 2 der Schulordnung. Neben der konsequenten, zeitnahen Sanktionierung von Verstößen ist dazu eine entsprechende Vorbildfunktion von Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.
Gewaltpräventionsmaßnahmen in den unteren Klassen verringern die Gewaltpyramide durch das Erlernen sozialverträglicherer und sozial erfolgreicherer Verhaltensweisen. In zwei Einführungstagen in Klasse 5 werden Regeln zum Verhalten im Unterricht, in der Schule und zum Umgang miteinander erarbeitet. In regelmäßigen Klassenlehrerstunden in ein- oder zweiwöchigem Rhythmus in den Klassen 5 und 6 werden Rückmeldungen über deren Einhaltung gegeben, Lern- und Arbeitstechniken vermittelt, die Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und
Schüler verbessert und Konflikte in der Klasse besprochen. Eine einwöchige erlebnispädagogische Klassenfahrt im 5. Jahrgang erhöht die Sozialkompetenz und Kooperationsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler und verbessert die
Klassengemeinschaft. Die Übernahme von Patenschaften durch ältere Schüler für den 5. Jahrgang fördert die Integration der neuen Schülerinnen und Schüler.
In den 7. Klassen findet, bedingt durch den Standortwechsel, ebenfalls ein Einführungstag statt. Im 7., 8. und 9. Jahrgang findet jeweils ein Projekttag zu gewaltpräventiven Maßnahmen statt, davon mindestens einer in Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und externen Referenten wie der Polizei, dem Projekt „Schritte gegen Tritte“, dem Verein „Arbeitsstelle gegen Rechtsextremismus und Gewalt in Niedersachsen“, dem Jugendamt, Sozialarbeitern etc. Die Organisation bzw. zeitliche Abstimmung erfolgt durch den Koordinator des
Sekundarbereichs I und die Klassenlehrkräfte.
Die Fachkonferenzen beraten kontinuierlich über die verbindliche Behandlung des Themas „Mobbing“ im Unterricht und beschließen nach ihren Möglichkeiten eine entsprechende Durchführung. In den 5. und 6. Klassen findet jeweils ein „Anti-Mobbing-Tag“ statt. Bei Verdacht auf bzw. konkreten Fällen von Mobbing informiert und berät das Mobbing-Interventionsteam auf Wunsch Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen, Schüler und Eltern, leitet gezielte Handlungsstrategien ein und begleitet diese.
Bei direkten gewaltintervenierenden Maßnahmen wird die Schulleitung eingeschaltet oder informiert, gegebenenfalls werden die Beratungslehrkräfte einbezogen.